Ballmaschine
1Der TC Lühe verfügt über eine vereinseigene Ballmaschine. Mitglieder haben die Möglichkeit, sie zu Trainingszwecken für einstündige Slots zu reservieren.
Die Nutzung der Maschine kostet jeweils eine Gebühr von 5€, mit der die Instandhaltung und die regelmäßige Erneuerung der Bälle finanziert wird.
Nutzung
Die wichtigste Regel im Umgang mit unserer Ballmaschine ist ganz simpel: Geht so sorgsam mit der Maschine um, als wäre sie euer Eigentum – somit macht ihr intuitiv schon fast alles richtig. Darüber hinaus gibt es einen kleinen Regelkatalog, damit wir lange Spaß an unserer Ballmaschine haben. Diesen könnt ihr hier nachlesen und erkennt ihn mit Nutzung der Maschine an.
1. Kurzhandbuch
Bitte macht euch vor der Nutzung mit den Funktionalitäten und der richtigen Bedienung der Ballmaschine vertraut. Dafür haben wir ein Kurzhandbuch verfasst, das ihr hier herunterladen könnt. Tipp: Einfach auf dem Smartphone mit auf den Platz nehmen, um bei Bedarf noch einmal nachlesen zu können.
2. Nutzungsberechtigung
Die Tennisballmaschine darf ausschließlich von Mitgliedern des TC Lühe e.V. genutzt werden. Eine Nutzung durch Nicht-Mitglieder – auch durch Gäste des Vereins – ist ausdrücklich nicht gestattet. Bei Nutzung durch minderjährige Mitglieder muss zwingend eine erziehungsberechtigte Person oder ein volljähriges Vereinsmitglied anwesend sein.
3. Buchung und Reservierung
Die Nutzung der Maschine ist im Voraus über das vom Verein bereitgestellte Buchungssystem zu reservieren. Jede Nutzungseinheit dauert eine Stunde. Die Ballmaschine darf nur auf den vom Verein freigegebenen Plätzen eingesetzt werden.
4. Verantwortung und Pflege
Die Maschine ist nach der Nutzung vollständig auszuschalten, aufzuladen und ordnungsgemäß zu verstauen. Die Fernbedienung ist sorgfältig zu behandeln und gemeinsam mit der Maschine sicher aufzubewahren. Alle verwendeten Bälle sind vollständig einzusammeln und ordentlich zu verstauen. Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich an den Vorstand und die verantwortliche Person zu melden.
5. Sorgsamer Umgang und Haftung
Mit der Ballmaschine ist sorgfältig und verantwortungsvoll umzugehen. Bei unsachgemäßer Nutzung oder fahrlässiger Beschädigung haftet das jeweilige Mitglied (bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) für entstehende Schäden.
6. Nutzungsausschluss
Bei Verstößen gegen diese Regelung oder wiederholt unsachgemäßem Umgang kann das betreffende Mitglied zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung ausgeschlossen werden. Über entsprechende Maßnahmen entscheidet der Vorstand des TC Lühe e.V.